Wahlärzte sind freiberufliche, niedergelassene Ärzte ohne Verträge mit Krankenkassen. PatientInnen genießen in Wahlarztordinationen eine Reihe von Vorteilen:
Rasche Terminvereinbarung
Keine Wartezeiten in der Ordination
Mehr Zeit für Gespräch, Therapie, Diagnostik und Beratung
Von Wahlärzten ausgestellte Rezepte, Überweisungen und Verordnungen werden in gleicher Weise wie von Kassenärzten akzeptiert.
Die Abrechnung der Honorare von Wahlärzten erfolgt direkt mit den PatientInnen.
Ein Teil des Honorars kann von der Krankenkasse rückerstattet werden.
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